Was sind die wesentlichen Änderungen in den Allgemeine Grundbedingungen (AGB) September 2024 gegenüber der Vorversion "Grundbedingungen Lieferung und Leistung"
Die wesentlichen Änderungen zwischen den „Grundbedingungen Lieferung und Leistung“ und den Allgemeinen Grundbedingungen (AGB) der Version 1.2 sind folgende:
- Leistungsumfang:
In den neuen AGB (Version 1.2) wurden die Leistungsarten erweitert und es wird jetzt ausdrücklich auf das Hosting hingewiesen. In der älteren Version wurde dies nicht explizit aufgeführt. - Zusätzliche Bedingungen:
In den neuen AGB gibt es mehr Klarheit über die Vorherrschaft von Zusatzbedingungen. Es wird ausdrücklich betont, dass diese speziellen Zusatzbedingungen im Zweifel den allgemeinen Bedingungen vorgehen. Dies war in der älteren Version nicht so klar formuliert. - Verpflichtung zur Datenbereitstellung:
In den neuen AGB ist die Verpflichtung des Kunden, Daten bereitzustellen und sicherzustellen, dass diese Daten keine Urheberrechte oder andere Schutzrechte Dritter verletzen, noch detaillierter festgelegt. Auch die Haftung des Kunden bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist klarer definiert. - Vertragsstrafen:
In der Version 1.2 der AGB wurde die Möglichkeit, eine Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten zu verlangen, wie beispielsweise bei der Bereitstellung von Daten oder bei der Nutzung von Software, deutlicher ausgearbeitet. - Haftung und Freistellung:
Es gibt eine klarere Definition der Haftung und der Freistellung des Anbieters in den neuen AGB. Es wird spezifisch darauf hingewiesen, dass der Anbieter für Verzögerungen, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden verursacht werden, nicht haftbar gemacht werden kann. - Eigentumsvorbehalt:
In den neuen AGB ist die Regelung zum Eigentumsvorbehalt bei Softwareüberlassung detaillierter. Es gibt klarere Anweisungen für den Fall der Rückgabe und der Vernichtung der Software bei Vertragskündigung oder Zahlungsverzug.